Osama bin Laden: Durch den Tod bin Ladens wird eine erhöhte Terrorgefahr befürchtet

by am Freitag, 13. Mai 2011 um 12:42 Uhr

Durch den Tod von Osama bin Laden befürchten die Deutschen eine erhöhte Terrorgefahr. Nachdem am 2.5.2011 amerikanische Spezialkräfte Osama bin Laden in Pakistan getötet haben, befürchtet etwas mehr als die Hälfte der Bundesbürger ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in der Welt. Zusätzlich gehen 40% von einer unveränderten Gefahrenlage aus.

Die Aussage der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass sie sich über den Tod von Osama bin Laden gefreut habe, stößt größtenteils auf Ablehnung. So ist für knapp 2/3 der Bundesbürger diese Freude nicht mit den westlichen und christlichen Wertvorstellungen vereinbar. Des Weiteren ist auch nur für 1/3 der Befragten die gezielte Tötung von Osama bin Laden durch bestehendes Recht gedeckt. Bei der Frage, ob eine Verhaftung mit einem anschließenden gerichtlichen Prozess die bessere Alternative gegenüber der Tötung bin Ladens gewesen wäre, zeigt sich ein eindeutiges Bild. Knapp 2/3 der Bundesbürger hätten sich für eine Verhaftung und lediglich 1/3 für eine Tötung von Osama bin Laden ausgesprochen.

Verbleib von Thilo Sarrazin in der SPD stößt auf geteiltes Echo Während 36% der Bundesbürger die Zurücknahme des Parteiausschlusses gegen Thilo Sarrazin kritisieren, halten 47% diese für gerechtfertigt. Allerdings glauben auch 49%, dass die SPD durch die Zurücknahme an Glaubwürdigkeit verloren hat.

Deutsche wünschen sich eine schärfere Sicherungsverwahrung

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung teilweise nicht rechtsgültig und manche Urteile neu bewertet werden müssen, stößt bei den Bundesbürgern auf Ablehnung. 67% bewerten die jetzige Sicherungsverwahrung als nicht ausreichend und zu verschärfen. Lediglich 19% empfinden die Gesetzesänderung als angemessen und für nur 8% sollte die Sicherungsverwahrung gelockert oder gänzlich abgeschafft werden. Zu den teilweise praktizierten Veröffentlichungen persönlicher Informationen von entlassenen Straftätern, wie z.B. Name, Adresse oder Alter, zeigt sich ein geteiltes Bild. Während die Veröffentlichung auf der einen Seite für 43% die Selbstjustiz fördert oder für 37% gegen die Persönlichkeitsrechte des Täters verstößt, gilt sie auf der anderen Seite als Recht der Allgemeinheit auf Informationen (32%) oder als etwas, das der Allgemeinheit Sicherheit spendet (28%).